Kundenbeschwerdecode

I. Allgemeine Bestimmungen

Die Kundenbeschwerdeordnung ist ein integraler Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers, Kentino sro., CZ 05066743, offiziell eingetragen in Cestmirova 25 14000 Praha, eingetragen im Handelsregister des Stadtgerichts in Prag, sp. Nr. C 257790 (im Folgenden als „Verkäufer“ oder „Kentino“ bezeichnet) und beschreibt, wie Sie die bei Kentino gekauften Produkte reklamieren können.

Der Käufer ist verpflichtet, sich vor der Bestellung von Artikeln mit dem Kundenbeschwerdekodex und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“ genannt) vertraut zu machen. Gleichzeitig erkennt der Käufer an, dass er verpflichtet ist, Kentino die zur Lösung der Reklamation erforderliche Mitwirkung zu gewähren; andernfalls verlängert sich die Frist für das Reklamationsverfahren um den Zeitraum, in dem der Käufer dies nicht geleistet hat erforderliche Zusammenarbeit.

Durch den Abschluss des Kaufvertrags und die Annahme der Artikel vom Verkäufer stimmt der Käufer diesem Kundenbeschwerdekodex zu.

Die Definitionen der in diesem Kundenbeschwerdekodex enthaltenen Begriffe haben Vorrang vor den Definitionen in den AGB. Wenn in diesem Kundenbeschwerdekodex kein Begriff definiert ist, wird die Bedeutung so verstanden, wie sie in den AGB definiert ist. Sofern es auch in den GBT nicht definiert ist, wird davon ausgegangen, dass es die in der Gesetzgebung verwendete Bedeutung hat.

Für Reparaturleistungen, die im Rahmen einer gekauften oder vertraglich vereinbarten Leistung erbracht werden, gelten ausschließlich die Bedingungen der jeweiligen Leistung.

II. Qualitätsgarantie

Als Garantienachweis stellt Kentino einen Kaufbeleg (Rechnung) mit den für die Reklamation erforderlichen rechtlichen Daten (z. B. Produktname, Garantiezeitraum, Preis, Menge, Seriennummer) aus.

Auf ausdrücklichen Wunsch des Käufers kann Kentino die Garantie auch in Form einer Garantiekarte erbringen. Standardmäßig stellt der Verkäufer dem Käufer jedoch nach Möglichkeit einen Kaufbeleg für den Artikel zur Verfügung, der alle erforderlichen Daten enthält.

Sofern es für die gewährte Garantie erforderlich ist, wird Kentino den Inhalt der Garantie in einer Garantiekarte verständlich erläutern und dabei deren Umfang, Bedingungen, Dauer und die Art und Weise der Geltendmachung von Ansprüchen angeben. Kentino wird in der Garantiekarte außerdem darauf hinweisen, dass die Garantie die Rechte des Käufers im Zusammenhang mit dem Kauf des Produkts nicht einschränkt oder verletzt.

1. Frist für die Geltendmachung mangelhafter Leistung

Die Frist für die Geltendmachung mangelhafter Leistung beginnt mit dem Datum, an dem der Käufer das Produkt erhält, d. h. mit dem Datum, das auf dem Kaufbeleg oder auf der Garantiekarte angegeben ist.

Der Zeitraum beträgt:              

  • 24 Monate für neue (auch unverpackte) Artikel;          
  • 21 Monate für generalüberholte Artikel (bei generalüberholten Artikeln handelt es sich um gebrauchte Artikel, die von unseren Spezialisten geprüft und entsprechend gekennzeichnet sind);            
  • 12 Monate für gebrauchte Artikel (gebrauchte Artikel sind als solche gekennzeichnete Produkte, die verwendet oder gewartet wurden, keine Mängel aufweisen und die Vollständigkeit der Verpackung den vollständigen Gebrauch des Produkts nicht verhindert).

Bei Konsumgütern (z. B. Kosmetika, Drogerieartikel etc.) ist der Käufer berechtigt, mangelhafte Leistungen innerhalb von vierundzwanzig (24) Monaten zu reklamieren, es sei denn, auf der Verpackung ist das Verfallsdatum angegeben; in diesem Fall verkürzt sich die Frist auf bis das auf der Verpackung angegebene Datum.

Ist der Käufer Unternehmer, kann die Frist, innerhalb derer er Mängelrügen geltend machen kann, bei entsprechender Produktart abweichend sein. In diesem Fall ist der angegebene Zeitraum maßgebend und das Produkt gekennzeichnet so.

Der Zeitraum endet mit dem Datum, das dem Datum entspricht, an dem er begonnen hat, nach der angegebenen Anzahl von Monaten. Die Garantiezeit in Monaten ist für jedes Produkt im Shop des Verkäufers aufgeführt und auf dem Kaufbeleg ausreichend hervorgehoben.

Etwaige Haftungsansprüche für das Produkt erlöschen, wenn der Anspruch nicht innerhalb der Gewährleistungsfrist geltend gemacht wird.

Wird eine Reklamation durch Austausch des Artikels behoben, verlängert sich die Gewährleistungsfrist nicht. Die ursprüngliche Garantiefrist bleibt gültig, beginnend mit dem Datum, an dem der Käufer das Originalprodukt erhalten hat.

2. Qualität bei der Übernahme

Der Verkäufer ist verpflichtet sicherzustellen, dass das vom Käufer gekaufte Produkt bei der Übernahme keine Mängel aufweist. Insbesondere ist der Verkäufer verpflichtet, sicherzustellen, dass zum Zeitpunkt des Erhalts der Ware durch den Käufer

  • Das Produkt weist alle von beiden Parteien vereinbarten Eigenschaften auf, und wenn eine solche Vereinbarung nicht besteht, müssen die Produkteigenschaften den Beschreibungen des Verkäufers oder Herstellers entsprechen oder den Erwartungen des Käufers aufgrund der Art des Produkts und der gemachten Werbung entsprechen durch den Verkäufer oder Hersteller.
  • Das Produkt ist für den vom Verkäufer angegebenen Zweck oder für den Zweck geeignet, für den der jeweilige Produkttyp normalerweise verwendet wird.
  • Das Produkt wird in der entsprechenden Menge, dem entsprechenden Volumen oder dem entsprechenden Gewicht geliefert.              
  • Das Produkt erfüllt die erforderlichen gesetzlichen Anforderungen.

Tritt innerhalb von sechs Monaten nach der Übernahme ein Mangel auf, wird davon ausgegangen, dass das Produkt zum Zeitpunkt des Kaufs durch den Käufer mangelhaft war, sofern der Verkäufer nicht das Gegenteil beweisen kann.

3. Vertragliche Beschaffenheitsgarantie

Kentino ist berechtigt, über die gesetzliche Frist (24 Monate) hinaus innerhalb des angegebenen Zeitraums kostenlose Leistungen zu erbringen. Dieser Service unterliegt ausschließlich diesem Kundenbeschwerdekodex, insbesondere den kostenlosen Servicebestimmungen gemäß Artikel VII. Dieser kostenlose Dienst ist nicht dasselbe wie der kostenpflichtige Dienst „Erweiterte Garantie“, dessen Bedingungen ausschließlich durch die Bedingungen des jeweiligen Dienstes geregelt werden.

III. Garantiebedingungen

1. Qualitätsprüfung

Bei Erhalt der Ware vom Versandunternehmen hat der Käufer die Lieferung ordnungsgemäß und gründlich zu prüfen (nämlich Anzahl der Pakete, unbeschädigtes Siegelband mit Firmenlogo und unbeschädigte Verpackung) gemäß Lieferschein.

Am Tag des Erhalts der Ware hat der Käufer die Ware nochmals auf Vollständigkeit zu prüfen; insbesondere, wenn alle Teile geliefert wurden.

Eventuelle Unregelmäßigkeiten sind dem Verkäufer bei Erhalt der Ware vom Transportunternehmen zu melden und im Lieferprotokoll zu vermerken, wobei der Käufer die Annahme der Lieferung verweigern kann. Eventuelle Unregelmäßigkeiten können auch an die E-Mail-Adresse gemeldet werden [E-Mail geschützt]  oder durch Ausfüllen des Kontaktformular. Es wird empfohlen, Fotos beizufügen, die die Mängel und die beschädigte Verpackung dokumentieren.

Die gesetzliche Gewährleistungsfrist bleibt hiervon unberührt. Etwaige spätere Reklamationen wegen unvollständiger Lieferung oder beschädigter Verpackung schränken das Recht des Käufers, die Gewährleistung in Anspruch zu nehmen, nicht ein; sie ermöglichen Kentino jedoch den Nachweis, dass diese nicht im Widerspruch zum Kaufvertrag stehen.

2. Gewährleistungsansprüche

Um den Prozess zu beschleunigen, wird dem Käufer empfohlen, die Garantie direkt beim jeweiligen Anbieter geltend zu machen autorisiertes Servicezentrum (wenn anwendbar).

Der Käufer kann seine Reklamation in jedem Geschäft des Verkäufers einreichen; siehe Liste der Geschäfte hier. Während des nächtlichen Kassenvorgangs und an Orten, an denen Kentino besondere Dienstleistungen erbringt, ist eine Reklamation nicht möglich. Bei großen Haushaltsgeräten (Waschmaschinen, Kühlschränke, Herde, Einbaugeräte) empfehlen wir dem Käufer, die Reklamation bei uns einzureichen Cestmirova 25, Praha 4 Geschäft. Auf Wunsch des Käufers kann Kentino das defekte Gerät im Rahmen der Reklamation abholen.

Die Gewährleistung kann und kann auch bei Kentino geltend gemacht werden, wobei der Käufer die betreffende Ware inkl. Großgeräte an folgende Adresse:

Kentino.com – reklamace 
Cestmirova 25

14 000 Praha – Tschechien

Die reklamierten Waren (einschließlich aller Teile und Zubehörteile) sollten mit dem Kaufbeleg, dem Garantiezertifikat oder einem ähnlichen Dokument, einer detaillierten Beschreibung der Mängel und ausreichenden Kontaktdaten des Käufers (Lieferadresse und Telefonnummer) geliefert werden, damit die Waren geliefert werden können identifiziert und die Mängel diagnostiziert werden.

Wir empfehlen außerdem, die Art der Schadensregulierung (Reparatur, Ersatz oder Rückerstattung) zu wählen.

Die Garantie muss bei dem im Garantieschein/Kaufbeleg genannten autorisierten Servicecenter in der Nähe von Kentino oder dem Käufer geltend gemacht werden.

Kentino oder ein autorisierter Service stellt dem Käufer unmittelbar nach Eingang der Reklamation eine schriftliche Bestätigung darüber aus, wann die Reklamation eingereicht wurde, über den Umfang der Reklamation und welche Lösung gewünscht wird. Bei persönlicher Schadensmeldung in einer Filiale wird die Bestätigung auf Wunsch des Kunden unverzüglich in Papierform ausgehändigt, in allen anderen Fällen erfolgt die Bestätigung per E-Mail. Die Bestätigung dient lediglich als Nachweis für den Eingang der Reklamation. Der Zustand der Waren, in denen der Käufer diese Waren an Kentino übergeben hat, wird im Rahmen des Reklamationsverfahrens beurteilt.

Der Käufer nimmt zur Kenntnis, dass ihm im Falle eines Rücktritts vom Vertrag der Kaufpreis abzüglich des Preises der nicht eingereichten Teile und Zubehörteile erstattet wird, wenn die reklamierte Ware nicht mit allen dazugehörigen Teilen und Zubehörteilen an Kentino übergeben wird.

3. Kompatibilität

Die Kompatibilität der gekauften Teile mit anderen Teilen, die nicht von Kentino, Hersteller oder Warenlieferanten freigegeben sind, wird nicht gewährleistet; Ebenso wenig besteht die Kompatibilität mit Softwareanwendungen, deren Funktionen vom Käufer in der schriftlichen Bestellung nicht ausdrücklich gefordert wurden, es sei denn, eine solche Kompatibilität ist bei ähnlichen Waren üblich oder Kentino gibt ausdrücklich an, dass die betreffenden Waren nur mit den Artikeln kompatibel (nicht) sind aufgeführt.

Gleiches gilt auch für Software und einzelne SW-Versionen. Sofern jedoch bestimmte SW-Versionen als kompatibel erklärt wurden, gilt dies nicht automatisch auch für die nachfolgenden bzw. vorherigen SW-Versionen.

4. Einschränkungen

Bei Beschädigung des Schutzsiegels, Informationsaufklebers oder der Seriennummer besteht für den Käufer das Risiko, dass die Reklamation abgelehnt wird; es sei denn, diese wurden durch den normalen Gebrauch der betreffenden Waren beschädigt. Die Siegel und die Seriennummer sind integraler Bestandteil der Ware und schränken als solche den Kunden nicht in der Nutzung und Handhabung der Ware im vorgesehenen Umfang ein.

Die Gewährleistung gilt weiterhin nicht für Schäden, die durch folgende Tätigkeiten verursacht werden oder daraus resultieren (jedoch nur, wenn diese Tätigkeiten nicht üblich sind und gleichzeitig nicht in der beigefügten Gebrauchsanweisung verboten sind):

  1. mechanische Beschädigung;
  2. Überspannung (sichtbar verbrannte Bauteile oder Leiterplatten) mit Ausnahme üblicher Abweichungen;
  3. Verwendung von Waren unter Bedingungen (Temperatur, Staub, Feuchtigkeit, chemische und mechanische Bedingungen), die nicht direkt von Kentino oder dem Hersteller vorgeschrieben sind;
  4. unsachgemäße Installation, Verwendung, Betrieb oder vernachlässigte Wartung;
  5. PC-Virus (beschädigte Ware oder Teile der Ware);
  6. Mängel an Software ohne Nachweis einer rechtlichen Lizenz; oder Verwendung nicht autorisierter Software und Verbrauchsmaterialien;
  7. übermäßige Überbeanspruchung oder Nutzung, die den in den entsprechenden Dokumenten festgelegten Bedingungen oder der allgemeinen Praxis widerspricht;
  8. unqualifizierte Eingriffe oder Parameteranpassungen (unqualifizierte Eingriffe bedeuten Eingriffe einer anderen Person als des Verkäufers oder eines vom Verkäufer autorisierten Dienstes);
  9. Vom Kunden vorgenommene Anpassungen (Lackieren, Biegen usw.);
  10. falsches BIOS- oder Firmware-Upgrade;
  11. Naturgewalten oder höhere Gewalt;
  12. Verwendung falscher oder fehlerhafter Software; Und
  13. Verwendung falscher oder nicht originaler Verbrauchsmaterialien; jedoch nur, soweit die Verwendung nicht üblich ist und auch nicht in der beigefügten Gebrauchsanweisung davon ausgenommen ist.

Diese Einschränkungen gelten nicht in Fällen, in denen die im Widerspruch zu den oben genannten Eigenschaften der Waren vom Käufer und Kentino ausdrücklich vereinbart oder festgelegt oder von Kentino erklärt wurden; oder in Fällen, in denen dies aufgrund der Werbung oder der üblichen Verwendung der Waren zu erwarten ist.

Eine hinsichtlich der erworbenen Software vereinbarte Garantie bezieht sich ausschließlich auf die physische Lesbarkeit des Datenträgers (der Datenträger kann nicht zerkratzt werden usw.). Der Käufer wird zum rechtmäßigen Nutzer eines Softwareprodukts und akzeptiert die Lizenzbedingungen des Softwareherstellers, sobald die Schutzelemente (Folie, Siegel, Umschlag usw.) entfernt werden oder die digitale Version heruntergeladen wird. Dies gilt nicht für den Widerspruch zum Kaufvertrag (siehe unten).

5. Prüfungen

Die reklamierte Ware wird nur auf die vom Käufer reklamierten Mängel geprüft (wie im Reklamationsformular oder beigefügten Dokument mit Beschreibung der betreffenden Mängel angegeben). Kentino empfiehlt, die Mängel schriftlich zu beschreiben, sei es in Papierform oder in elektronischer Form.

Wird die Reklamation abgelehnt und stimmt der Käufer einer entgeltlichen Reparatur der Ware zu, wird dem Käufer der in der gültigen Preisliste des autorisierten Servicecenters angegebene Betrag in Rechnung gestellt.

Der Käufer erkennt an, dass die entgeltlichen Reparaturen nicht direkt von Kentino erbracht, sondern von Kentino vermittelt werden, wobei Kentino die Reparaturen lediglich bei den autorisierten Service-Centern in Auftrag gibt bzw. die Reparaturen, den Transport etc. mit den autorisierten Service-Centern kommuniziert. Für die durchgeführten Reparaturen übernimmt Kentino keine Haftung.

Vor der Reparatur der Ware wird der Käufer über den Preis, den Umfang und die für die Reparatur erforderliche Zeit informiert. Die Reparatur erfolgt innerhalb von 60 Tagen ab dem Tag nach Eingang der Ware bei Kentino. Eine entgeltliche Reparatur der Ware ist nur möglich, wenn der Käufer nach Erhalt der im vorstehenden Satz genannten Informationen ausdrücklich zustimmt (bzw. nur im Rahmen des abgeschlossenen Dienstleistungsvertrags).

Im Falle der Ablehnung der Reklamation erkennt der Käufer an, dass Kentino dem Käufer die von der autorisierten Servicestelle in Rechnung gestellten Kosten für die Diagnose des Mangels und den Rückversand der Ware gemäß der Preisliste der betreffenden autorisierten Servicestelle erneut in Rechnung stellen kann und kann (gilt nur für Käufer-Unternehmer).

6. Sicherungskopie

Bei Inanspruchnahme der Gewährleistung oder Reparatur eines PC-Systems oder Backup-Geräts hat der Käufer die erforderlichen Daten entsprechend zu sichern und diese vor etwaigem Missbrauch oder Beschädigung zu schützen. Kentino übernimmt keine Haftung für Verlust, Beschädigung oder Missbrauch der im Backup-Gerät eines PC-Systems gespeicherten Daten.

Das Backup-Gerät ist ein Gerät, das anfällig für objektive Fehler zufälliger Art ist. Kentino weist den Käufer hiermit darauf hin und empfiehlt, die Benutzerdaten systematisch zu sichern und auf geeigneten Geräten (DVD, Cloud usw.) zu speichern. Die vereinbarte Gewährleistung bleibt hiervon unberührt.

Der Käufer nimmt zur Kenntnis, dass – wenn im Rahmen der Reklamationsbearbeitung das defekte Backup-Gerät ausgetauscht wird – das Originalgerät nicht zurückgegeben wird.

7. Zurückgewiesene Ware

A. Schmutzige Ware

Kentino hat das Recht, die Annahme der reklamierten Ware zu verweigern, wenn die betreffende Ware und/oder Teile davon verschmutzt sind oder nicht den grundlegenden Hygiene- und Sicherheitsanforderungen für die Inanspruchnahme der Garantie entsprechen. Kraftstofftanks müssen leer abgegeben werden.

b. Sicherheit

Ist die Ware durch ein herkömmliches Passwort oder ein Gestenpasswort oder auf andere Weise geschützt, muss der Käufer diesen Schutz bei Inanspruchnahme der Garantie aufheben oder das Passwort in der Beschreibung des reklamierten Mangels angeben; andernfalls ist Kentino berechtigt, die Annahme der beanstandeten Ware zu verweigern. Gleiches gilt auch für BIOS oder Firmware oder den Zugriff auf den Speicherplatz des betreffenden Geräts. Ohne vollständigen Zugriff kann das Gerät nicht repariert oder sein Defekt diagnostiziert werden und das Reklamationsverfahren kann nicht eingeleitet werden, es sei denn, der Käufer erfüllt die hierin festgelegte Pflicht.

Wenn das Gerät durch einen aktiven Diebstahlschutzdienst geschützt ist (Apple Find my iPhone, iPod touch, MacBook, Intel Diebstahlschutz usw.), muss dieser Dienst vom Käufer deaktiviert werden, bevor das Gerät abgegeben und die Garantie in Anspruch genommen wird; andernfalls hat Kentino das Recht, die Annahme der reklamierten Waren zu verweigern und das Reklamationsverfahren kann erst eingeleitet werden, nachdem der Käufer die hierin festgelegte Pflicht erfüllt hat.

8. Standardeinstellungen, Änderung der gekauften Waren oder Dienstleistungen durch den Käufer

Der Käufer wird hiermit auf die Notwendigkeit hingewiesen, die Werkseinstellungen der reklamierten Waren (nämlich der hinzugefügten oder ausgetauschten Betriebsspeicher, Festplatten und SSDs bei Notebooks und PCs) vor Inanspruchnahme der Garantie wiederherzustellen. Für solche Komponenten übernimmt Kentino keine Haftung, insbesondere wenn diese nicht ausdrücklich in der Reklamation aufgeführt sind.

Die Originalkomponenten müssen erhalten bleiben, damit deren Gewährleistung (sofern vorhanden) künftig in Anspruch genommen und der Kaufvertrag beendet werden kann.

Übergibt der Käufer Waren, die sich nicht in der Werkskonfiguration befinden, d. h. die vom Käufer oder auf Wunsch des Käufers geändert wurden, erkennt der Käufer an, dass der Serviceeingriff zur Abwertung dieser Änderung führen kann, ohne dass die Möglichkeit eines Ersatzes besteht. Bei einer Änderung der Ware muss der Käufer die Originalteile behalten.

Vom Käufer vorgenommene Änderungen sind beispielsweise:

  • a) Das Hinzufügen oder Ersetzen von Arbeitsspeicher, Festplatten oder SSDs in Laptops und Computern
  • b) Anbringen von Schutzglas an einem Telefon oder einem ähnlichen Gerät, Anbringen einer Folie oder eines Aufklebers an einem Gerät, Aufnähen auf Kleidung und ähnliche Änderungen.

9. LCD-Displays

Aufgrund der Anzahl der Pixel des LCD-Panels kann der Verlust von Pixeln (Fehler) aufgrund der verwendeten Technologie nicht verhindert werden. Daher wurde ein ISO-Standard (ISO 13406-2) festgelegt, der die Monitore in vier Qualitätsklassen mit der maximal zulässigen Anzahl fehlerhafter Pixel oder Cluster für jede Klasse einteilt. Ein Cluster ist ein Quadrat von 5×5 Pixeln. Sofern nicht anders angegeben, handelt es sich bei den von Kentino angebotenen Waren um Waren der Klasse 2.

Defektes Pixel:

  • Typ 1 – ein Hotpixel (immer an, weiß).
  • Typ 2 – ein totes Pixel (immer aus, schwarz).
  • Typ 3 – ein feststeckendes Pixel (Subpixel, immer an oder immer aus, andere als die gewünschte Farbe)

Defekter Cluster:

  • Typ-1-Defekt-Cluster – mehr als ein Typ-1- oder Typ-2-Fehler
  • Defekter Cluster vom Typ 2 – mehr als ein Fehler vom Typ 3

Maximale Anzahl von Fehlern (pro Typ) pro 1 Million Pixel:

KlasseTyp 1 (heiß)Typ 2 (tot)Typ 3 (gesteckt)Cluster Typ 1Cluster Typ 2
I00000
II22502
III5155005
IV50150500550

10. ASICs

ASICs müssen gemäß der Bedienungsanleitung verwendet werden. Damit sie hohe Wärmeemissionen aushalten können, müssen eine ordnungsgemäße Kühlung und Luftzirkulation gewährleistet sein. Die ASICs müssen in einer staubfreien Umgebung betrieben werden, in der der gesamte Staub wie in Serverräumen TIER 3 gefiltert wird. Sie müssen über eine elektrische Überspannungsschutzsteckdose angeschlossen werden, die Überspannungen ab 1 kV und von 1 ms standhalten kann. Der zu den ASICs einströmende Luftstrom darf 23 °C, was der normalen Raumtemperatur entspricht, nicht überschreiten. Bei Nichtbeachtung kann die Garantie erlöschen. Darüber hinaus handelt es sich bei ASICs verschiedener Hersteller von Kentino um Spezialgeräte, deren Preis ausschließlich von Veränderungen auf dem Finanzmarkt abhängt, auf die wir keinen Einfluss haben. Es gibt eine Ausnahme und die 14-Tage-Rückgabefrist gilt nicht wie bei vielen anderen Elektronikprodukten. Für ASICs aus unserer Kentino-Produktion gewähren wir eine volle 14-tägige Rückgabegarantie.

IV. Reklamationen bearbeitet

1. Käufer – Verbraucher

Der Verbraucher ist eine Privatperson, die privat handelt.

Reklamationen von Käufern/Verbrauchern werden von Kentino unverzüglich oder, wenn die Komplexität der Reklamation dies erfordert, innerhalb von maximal drei Werktagen (mit Ausnahme der Zeit, die angemessenerweise für die professionelle Beurteilung des Mangels in Bezug auf die Art der reklamierten Waren erforderlich ist) bearbeitet Dienstleistungen).

Die Bearbeitung der Reklamationen und die Mängelbeseitigung erfolgt durch Kentino unverzüglich; jedoch innerhalb von maximal 30 Tagen nach Inanspruchnahme der Garantie. Sobald die Garantie in Anspruch genommen wird, kann die Frist von 30 Tagen gemäß der Vereinbarung mit dem Verbraucher verlängert werden; jedoch nur für einen anderen Zeitraum als auf unbestimmte Zeit oder unangemessen lange. Nach Ablauf der Frist (Verlängerungsfrist) gilt der geltend gemachte Mangel als tatsächlich vorhanden und der Verbraucher hat die gleichen Rechte, als ob festgestellt worden wäre, dass der betreffende Mangel nicht beseitigt werden kann.

2. Käufer – Unternehmer

Ansprüche von Käufern-Unternehmern werden von Kentino innerhalb von maximal 40 Tagen nach Geltendmachung der Gewährleistung geklärt; und das Ergebnis wird per E-Mail an die Kontakt-E-Mail-Adresse des Käufer-Unternehmers gesendet.

V. Gemeinsame Bestimmungen

Dem Käufer wird ein schriftliches Dokument ausgehändigt, das Informationen über das Datum der Reklamation, das Ergebnis, die Reparatur (falls vorhanden), die Dauer und die Gründe (falls vorhanden) für die Ablehnung der Reklamation enthält.

Nach der Bearbeitung der Reklamation wird der Käufer von Kentino per Telefon, SMS oder E-Mail über das Ergebnis informiert. Von einer Spedition versendete Waren werden nach vollständiger Bearbeitung der Reklamation automatisch an die Adresse des Käufers zurückgeschickt.

Wird die Reklamation als berechtigt anerkannt und die Ware repariert oder ersetzt, verlängert sich die Gewährleistungsfrist um die Dauer der Reklamationsbearbeitung; diese Frist beginnt einen Tag nach dem Tag der Geltendmachung der Gewährleistung und endet mit dem Tag, an dem der Käufer über das Ergebnis informiert wurde.

Wenn die Reklamation als berechtigt anerkannt wird, kann und kann der Käufer die Erstattung der Kosten verlangen, die ihm bei der Inanspruchnahme der Garantie angemessenerweise entstanden sind; insbesondere kann und kann der Käufer die Erstattung der Portokosten verlangen. Die geltend gemachten Kosten müssen nicht zwangsläufig Kosten für die Anfahrt mit dem Auto zur Geltendmachung der Garantie, den Expressversand etc. umfassen. Die Kostenerstattung muss unverzüglich beantragt werden; jedoch spätestens einen Monat vor Ablauf der Gewährleistungsfrist.

Sobald die Reklamation bearbeitet ist, muss der Käufer die betreffenden Waren unverzüglich und spätestens innerhalb von 30 Tagen nach der Benachrichtigung über die bearbeitete Reklamation abholen; diese Frist endet jedoch frühestens 60 Tage nach Inanspruchnahme der Gewährleistung.

Wenn die Frist fruchtlos verstreicht und die beanstandete Ware nicht abgeholt wird, wird dem Käufer eine Gebühr in Höhe von 20 CZK inkl. MwSt. in Rechnung gestellt. Mehrwertsteuer für die Lagerung der betreffenden Waren; Kentino berechnet für jeden Tag der Verspätung eine Gebühr.

Wird die beanstandete Ware nicht innerhalb von 6 Monaten nach Benachrichtigung des Käufers über die bearbeitete Reklamation vom Käufer abgeholt, behält sich Kentino das Recht vor, die beanstandete Ware zu verkaufen und den Erlös mit der ausstehenden Lagergebühr zu verrechnen.

Um Schäden/Legitimierung von Erträgen aus Straftaten (sofern vorhanden) zu verhindern, können die betreffenden Waren gegen Vorlage eines Dokuments, das die beanspruchte Garantie belegt, und eines gültigen Ausweisdokuments des Käufers (Personalausweis, Reisepass) abgeholt bzw. in bar erstattet werden. Ohne Vorlage der genannten Dokumente kann und kann die Abholung/Zahlung der beanstandeten Waren/Barrückerstattungen durch Kentino oder die Vertragspartner von Kentino verweigert werden. Die Abholung der betreffenden Ware durch den Käufer – juristische Personen – kann nur durch die jeweils bevollmächtigte Person oder einen Bevollmächtigten erfolgen, der im Rahmen einer ordnungsgemäß beglaubigten Vollmacht handelt.

VI. Verbrauchsmaterialien und Mindestlebensdauer

Für gekaufte Verbrauchsmaterialien (Patronen, Toner, Druckköpfe, Druckzylinder, Projektorlampen, Batterien, Beleuchtung usw.) gilt eine lebenslange Garantie, unabhängig davon, ob sie einzeln oder als Bestandteil der gekauften Waren vorliegen. Die Lebensdauer kann in Form von Zeit, Mindesthaltbarkeitsdatum, Anzahl der Nutzungen, Anzahl der gedruckten Seiten usw. ausgedrückt werden, wobei mehrere Lebensdauern gleichzeitig gelten können. Die lebenslange Garantie kann nur dann in Anspruch genommen werden, wenn alle vereinbarten Bedingungen erfüllt sind.

Das Recht des Käufers, die Gewährleistung während der Gewährleistungsfrist in Anspruch zu nehmen, bleibt hiervon unberührt. Bei der Inanspruchnahme der Garantie muss der Käufer jedoch das oben Gesagte berücksichtigen, da die Garantie nicht für die normale Abnutzung gilt, die durch den gewöhnlichen Gebrauch der Waren verursacht wird, und daher nicht mit der Lebensdauer der betreffenden Waren verwechselt werden kann. Die Lebensdauer bezeichnet die Tendenz der betreffenden Ware, bei normaler Verwendung abgenutzt und zerrissen zu werden. Wenn die Waren über einen Zeitraum hinweg genutzt (also nicht im Besitz) werden, der über die übliche Lebensdauer der betreffenden Waren hinausgeht, ist es wahrscheinlich, dass der Mangel auf normale Abnutzung zurückzuführen ist; jedoch unbeschadet des Gewährleistungsmangels.

Sofern dies nicht auf den von Kentino angebotenen Waren vermerkt ist, kann die lebenslange Garantie nicht in Anspruch genommen werden.

VII. Kostenlose Wartung

Waren mit einer Garantiezeit von mehr als 24 Monaten unterliegen der kostenlosen Wartung nach Ablauf von 24 Monaten.

Ware mit Mängeln, die nach Ablauf von 24 Monaten auftreten, wird von Kentino angenommen und:

  • repariert; oder
  • durch das gleiche oder ein ähnliches Produkt mit besseren Parametern ersetzt werden; oder
  • erstattet, wenn nichts davon möglich ist.

Kentino verpflichtet sich, die Ware innerhalb von maximal 35 Tagen nach Annahme der Ware durch Kentino zu reparieren/umzutauschen oder dem Käufer eine Rückerstattung zu leisten; andernfalls ist der Käufer berechtigt und kann vom Kaufvertrag zurücktreten.

Die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen durch den Hersteller bleibt hiervon unberührt.

VII. Verschiedenes

Die gesetzlichen Rechte des Käufers bleiben hiervon unberührt.

Diese Beschwerdeordnung tritt am 15. August 2022 in Kraft und ersetzt die vorherigen Fassungen.

Dieser Beschwerdekodex ist in der Zentrale von Kentino, in den Geschäften und auf der Website www.kentino.com verfügbar.